Schießordnung

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

 

1.1. Formulierung

  1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine sprachliche Geschlechterdifferenzierung verzichtet. Gemeint ist stets m/w/d.

1.2. Zweck der Schießordnung

  1. Diese Schießordnung regelt den Ablauf des Schießens am Adlerstand während des Schützenfestestes des Schützenverein Kettenkamp von 1858 e.V., nachfolgend Schützenverein Kettenkamp genannt.

1.3. Sicherheit

  1. Die Sicherheit der Schützen und Zuschauer hat oberste Priorität. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.

  2. Während des Schießens dürfen sich unbeteiligte Personen nicht im Schützenstand aufhalten; grundsätzlich ist hier nur ein Aufenthalt der jeweiligen Schützen und der verantwortlichen Aufsichtspersonen zulässig.

  3. Der Zugang zum abgesperrten Bereich des Schießstandes ist für den Schützen nur über den gekennzeichneten Weg zulässig.

  4. Betritt eine Person den Gefahrenbereich, so ist das Schießen sofort zu unterbrechen und die Waffe zu entladen. Das Schießen darf erst wieder aufgenommen werden, wenn sich keine Person im Gefahrenbereich aufhält.

  5. Für das Adlerschießen ist ein geeigneter Gehörschutz (oder Gehörstöpsel) bereitzustellen. Durch ein Hinweisschild im Zugangsbereich ist darauf hinzuweisen.

  6. Zeigt sich ein Schütze angetrunken oder berauscht, ist er des Schießstandes zu verweisen, auch wenn er bereits für das Schießen gezahlt hat.

  7. Waffen dürfen nur auf Anweisung der Schießaufsicht geladen werden. Es ist strengstens verboten, Waffen außerhalb des Schießstandes zu laden oder zu entladen.

 

§ 2 Schießstand

2.1. Auflagen für den Adlerschießstand

  1. Der Name des Schießleiters sowie die Schießordnung ist an einer gut sichtbaren Stelle aufzuhängen. Der Schießleiter hat vor Beginn des Schießens den Schwenkbereich der Waffe zu kontrollieren. Der Schwenkbereich der Waffe ist auf 200 mm zu den Schürzen zu begrenzen.

  2. Das Adlerziel ist an einer zentralen Halterung mittig im Geschossfangkasten anzubringen. Es muss aus astfreiem Weichholz gefertigt sein und darf keine Metalle enthalten.​​​​​​​

 

§ 3 Ablauf des Schießens

3.1. Teilnahme

  1. Eine gesonderte Anmeldung zum Schießen ist nicht erforderlich.

  2. Bevor der Schütze mit dem Schießen beginnt, hat er einen entsprechenden Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrags wird vom Vorstand festgelegt.

  3. Der Schütze schießt in der Reihenfolge, in der er sich in die Schießliste am Adlerstand hat eintragen lassen. Hält er diese Reihenfolge durch eigenes Verschulden nicht ein, so ist er erst zum Schießen berechtigt, nachdem bereits eingetragene Schützen geschossen haben. Ein Schütze, der mit Vereinswahrnehmungen beauftragt ist, kann außerhalb der Reihenfolge schießen, wenn er sich vorher in der Schießliste hat eintragen lassen.

  4. Der Schießleiter überwacht den korrekten Ablauf und die Einhaltung der Sicherheitsregeln.

3.2. Ausschießen des Schützenkönigs

  1. Das Ausschießen des Schützenkönigs findet am Schützenfest-Sonntag statt.

  2. Es liegt im Ermessen des Schießleiters, ob mit Luftgewehr, Kleinkaliber oder Armbrust geschossen wird.

  3. Jedes Vereinsmitglied, welches das 21. Lebensjahr vollendet hat und mindestens ein Jahr Mitglied des Vereins ist, darf am Rumpfschießen teilnehmen.

  4. Das Ausschießen des Schützenkönigs erfolgt auf einen Holzadler. Die Ausgestaltung des Adlers bleibt dem Vorstand überlassen. Die Körperteile und Verzierungen des Adlers bilden nach Rangordnung 10 Treffer:

Treffer: Königsschuss (Rumpf)

Treffer: Krone

Treffer: rechte Kralle

Treffer: linke Kralle

Treffer: Zepter

Treffer: Reichsapfel

Treffer: rechter Flügel

Treffer: linker Flügel

Treffer: Schweif

Treffer: Haupt

  1. Der Schütze hat pro Durchgang 2 Schuss. Er kann einen Teil des Adlers nach eigenem Ermessen abschießen. Sollte durch den Schuss mehr als ein Teil abgeschossen werden, so wird dem Schützen das äußere Teil zugesprochen, während das andere Teil wieder am Adler befestigt wird. Hat der Schütze einen Teil des Adlers erworben, so kann er erst wieder am Rumpfschießen teilnehmen. Beim Rumpfschießen hat der Schütze pro Durchgang einen Schuss.

  2. Schützenkönig ist, wer den Rumpf zu Fall bringt.

  3. Wird der Rumpf nicht heruntergeschossen, so ist der Treffer der Krone Schützenkönig. Sind die Voraussetzungen nach § 3.2, Abs. 2 dafür nicht gegeben, so entscheidet der Vorstand, ob §3.2, Abs. 5 zur Verwendung kommen kann.​​​​​​​

3.3. Ausschießen des Klotzkönigs

  1. Das Ausschießen des Klotzkönigs findet am Schützenfest-Montag statt.

  2. Es liegt im Ermessen des Schießleiters, ob mit Luftgewehr, Kleinkaliber oder Armbrust geschossen wird.

  3. Jedes Vereinsmitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens ein Jahr Mitglied des Vereins ist, darf am Rumpfschießen teilnehmen.

  4. Das Ausschießen des Klotzkönigs erfolgt gem. § 3.2, Abs. 4 – 7

3.4 Ausschießen des Kinderkönigs

  1. Das Ausschießen des Kinderkönigs findet am Schützenfest-Sonntag statt.

  2. Geschossen wird mit Armbrust.

  3. Teilnahmeberechtigt sind, Kinder im Alter von 8 Jahren bis einschließlich 13 Jahren, die durch Familienbeitrag Vereinsmitglieder sind.

  4. Das Ausschießen des Kinderkönigs erfolgt gem. § 3.2, Abs. 4 – 7

3.5 Ausschießen des Jugendkönigs

  1. Das Ausschießen des Jugendkönigs findet am Schützenfest-Montag statt.

  2. Es liegt im Ermessen des Schießleiters, ob mit Luftgewehr oder Armbrust geschossen wird.

  3. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Alter von 13 Jahren bis einschließlich 17 Jahren, die durch Familienbeitrag oder Jugendbeitrag Vereinsmitglieder sind.

  4. Das Ausschießen des Kinderkönigs erfolgt gem. § 3.2, Abs. 4 – 7

 

§ 4 Schlussbestimmungen

4.1. Schlussbestimmungen

  1. Diese Schießordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

  2. Sollten einzelne Paragrafen oder Absätze ungültig sein oder sich widersprechen, bestimmt der Präsident des Schützenverein Kettenkamp zusammen mit dem 1. Schießwart des Schützenverein Kettenkamp über eine alternative Regelung.

 

Kettenkamp, 06.06.2024

 

Daniel Gärke                        Manuel Schadwinkel

Präsident                             1. Schießwart