Schützenfestordnung

§ 1 Termin
Das Schützenfest in Kettenkamp findet jedes Jahr am zweiten ganzen Wochenende im Juni statt. Der Samstag ist hierbei maßgebend.


§ 2 Schützenfest Samstag
Das Schützenfest beginnt samstags mit der Schützenmesse. Danach findet das Schützenfest auf dem Festplatz statt. Relevante Auszüge aus den betreffenden Ordnungen werden von einem Vorstandsmitglied verlesen.


§ 3 Schützenfest Sonntag
Der Schützenfest-Sonntag beginnt mit dem Antreten beim Festplatz. Im Anschluss erfolgt die Kranzniederlegung am Ehrenmal sowie der Festumzug. Der Umzug zur Abholung der Majestät erfolgt unter dem Kommando und der Verantwortung des Kommandeurs zu Fuß. Für die Reiter und Kutschen hat der Kommandeur zu Pferd das Kommando und die Verantwortung. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Im Anschluss des Umzuges folgt das Ausschießen des Kinderkönig (m/w/d). Am Schießwettbewerb dürfen Kinder im Alter zwischen 8 bis 14 Jahren teilnehmen. Voraussetzung ist die Vereinsmitgliedschaft bzw. der Familienbeitrag eines Elternteils. Der Kinderkönig (m/w/d) wählt eine Königin (m/w/d) sowie einen Hofstaat aus 2 Paaren. Der Hofstaat muss ebenfalls Mitglied im Verein sein. Genauere Ausführungen hierzu sind der Schießordnung zu entnehmen. Nach dem Ausschießen des Kinderkönig (m/w/d) erfolgt das Ausschießen des Schützenkönigs (m/w/d). Am Schießwettbewerb dürfen Vereinsmitglieder ab dem 21. Geburtstag teilnehmen die mindestens ein Jahr Vereinsmitglied sind. Der Schützenkönig (m/w/d) wählt eine Königin (m/w/d) sowie einen Hofstaat aus 2 Paaren. Der Hofstaat muss ebenfalls Mitglied im Verein sein. Genauere Ausführungen hierzu sind der Schießordnung zu entnehmen. Die Proklamation des Kinderkönig (m/w/d) und der Schützenkönig (m/w/d) erfolgt im Laufe des Tages bzw. Abends.


§ 4 Schützenfest Montag
Der Schützenfest-Montag beginnt mit dem Antreten beim Festplatz. Im Anschluss erfolgt der Festumzug. Der Umzug zur Abholung der neuen Majestät erfolgt unter dem Kommando und der Verantwortung des stellvertretenden Kommandeurs zu Fuß. Für die Reiter und Kutschen hat der stellvertretende Kommandeur zu Pferd das Kommando und die Verantwortung. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Im Anschluss des Umzuges folgt das Ausschießen des Jugendkönig (m/w/d). Am Schießwettbewerb dürfen Vereinsmitglieder vom 14. bis 18. Geburtstag teilnehmen. Der Jugendkönig (m/w/d) wählt eine Königin (m/w/d) sowie einen Hofstaat aus 2 Paaren. Der Hofstaat muss ebenfalls Mitglied im Verein sein. Genauere Ausführungen hierzu sind der Schießordnung zu entnehmen. Nach dem Ausschießen des Jugendkönig (m/w/d) erfolgt das Ausschießen des Klotzkönig (m/w/d). Am Schießwettbewerb dürfen Vereinsmitglieder ab dem 18. Geburtstag teilnehmen. Der Klotzkönig (m/w/d) wählt eine Königin (m/w/d). Ein Hofstaat ist nicht vorgesehen. Genauere Ausführungen hierzu sind der Schießordnung zu entnehmen. Die Proklamation des Jugendkönig (m/w/d) und des Klotzkönig (m/w/d) erfolgt im Laufe des Tages bzw. Abends.

§ 5 Abwesenheiten des Königs (m/w/d)
Für den Fall, dass der König verhindert ist, tritt der Klotzkönig (m/w/d) an dessen Stelle und vertritt ihn in allen Rechten und Pflichten.


§ 6 Richtlinien für Königs- und Thronpaare
Der Schützenkönig, Klotzkönig, Jugendkönig und Kinderkönig (m/w/d) wählt sich jeweils einen König oder eine Königin (m/w/d), wenn möglich aus Kettenkamp. Bei der Konstellation der Paare werden aus traditionellen Aspekten nur Zusammenstellungen aus weiblich und männlich zugelassen. Bei den Paarbildungen des Hofstaats gelten die gleichen Richtlinien wie beim Königspaar. Von der Richtline sind gleichgeschlechtliche Paare ausgenommen, wenn sie verheiratet sind oder in häuslicher Lebensgemeinschaft leben. Sowohl für den Schützenkönig, als auch für die männlichen Mitglieder des Hofstaat und für den Klotzkönig gilt während des Schützenfestes und anderer offizieller Termine des Schützenvereins die Pflicht zum Tragen der Vereinsuniform.